Faire Leasingrücknahme

... im Leasing oder Autokredit.

Fairer Umgang im Leasing oder beim Autokredit (Fahrzeugfinanzierung mit Restrate und Rückgabeoption) werden bei uns großgeschrieben. Damit die Leasingrücknahme so einfach und unkompliziert wie möglich ist, halten wir uns an klar definierte Regeln in Bezug auf den akzeptierten Rückgabezustand der Fahrzeuge. Grundsätzlich müssen mit Ablauf des Vertrages alle Fahrzeuge mit allen Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (beispielsweise Zulassungsbescheinigung Teil I, Serviceheft, etc.) beim entsprechenden Verkaufsberater zurückgegeben werden.

Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Idealerweise vereinbaren wir im Vorfeld gemeinsam einen Rückgabetermin, bei dem wir das Fahrzeug zusammen mit Ihnen und einem neutralen, unabhängigen Gutachter (Dekra) begutachten.

Der Leasingrücknahme Prozess ist in den Leasing- und Autokreditbedingungen reglementiert und wird entsprechend dokumentiert. Eine evtl. Schadenabrechnung findet auf der Basis des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen (Dekra) statt. Der Sachverständige hält sich dabei an den definierten Schadenskatalog des VW-Leasings.

Um größere Transparenz zu gewähren, stellen wir Ihnen den Schadenkatalog hier zum Download zur Verfügung.